AGBs

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen »Malschule MalDuMal«, Inhaberin Galina Scatova, nachfolgend Malschule genannt, und dem Malkursteilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter, nachfolgend Kursteilnehmer/gesetzlicher Vertreter genannt.

2. Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle und Verwaltung der Malschule befinden sich zur Zeit in E7,6 in 68159 Mannheim.

3. Rechtsverhältnis / Salvatorische Klausel
Die Rechtsbeziehung zwischen der Malschule und Kursteilnehmer/ gesetzlichen Vertreter sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages soll schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

4. Unterrichtsort
Ort des Unterrichts sind die Räume der Malschule.

5. Unterrichtsaufnahme
Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Vertrages. Nach erfolgter Anmeldung zum Unterricht, gilt der Unterrichtsvertrag über die zwischen der Malschule und dem Kursteilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter einvernehmlich verabredeten Unterrichtszeit und Unterrichtsart (Einzelunterricht/ Gruppenunterricht usw.) als verbindlich abgeschlossen. Mit der Verbindlichkeit des Unterrichtsvertrages entsteht Entgeldtpflicht.

6. Unterricht
Das Kursprogramm erstreckt sich über das ganze Jahr mit Unterrichtsstunden 1x wöchentlich zu 90 Minuten.

7. Teilnahme am Unterricht
Der Kursteilnehmer ist gehalten, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Er sollte versuchen, die aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsenden Aufgabenstellungen und Anforderungen entsprechend seinem Kenntnisstand und seiner Fähigkeit zu lösen.
Bleibt der Kursteilnehmer dem Unterricht fern, hat er keinen Anspruch auf eine Wiederholung des Unterrichts bzw. die Minderung seines zu entrichtenden Entgeldes. Ausgenommen davon ist eine langwierige Erkrankung des Kursteilnehmers. Diese sollte unverzüglich und schriftlich der Malschule angezeigt werden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird für diesen Zeitraum kein Entgeld erhoben. Überschreitet die Erkrankung einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen, kann eine Beurlaubung beantragt werden, wenn der Antrag spätestens 14 Tage nach Eintritt des ursächlichen Ereignisses bei der Geschäftsführung gestellt wird. Über den Antrag entscheidet die Geschäftsführung endgültig.
In anderen besonderen Fällen kann der Kursteilnehmer im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist im voraus schriftlich bei der Geschäftsführung der Malschule zu beantragen und erstreckt sich auf höchstens drei Monate. Über den Antrag entscheidet die Geschäftsführung der Malschule endgültig; es besteht jedoch kein Anspruch auf Beurlaubung.

8.  Beiträge und Zahlungsmodalitäten
Die  Beiträge sind verbindliche Bestandteiel dieser AGB. Sie richten sich nach den Leistungen der Malschule . Alle Beiträge sind monatlich zu entrichten und werden sofort ab Vertragsbeginn fällig. Die weitere
Bezahlungen erfolgen bar zu Händen Frau Galina Scatova oder auf das Konto IBAN DE13 1001 0010 0431 5111 23 unter Angabe des entsprechenden Verwendungszweckes monatlich zu dem Vertragsdatum für kommenden Monat
Bei Zahlungsverzug des Kursteilnehmers ist die Malschule berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ferner ist die Malschule berechtigt, bei Verzug des Kursteilnehmers mit Zahlungsfristen für jede Mahnung 2,50 EUR zu berechnen.
Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.

9. Unterrichtsausfall
Ausgefallener Unterricht durch Erkrankung bzw. Verhinderung des Lehrers wird nach Vereinbarung nachgeholt bzw. vergütet. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts beim jeweiligen Lehrer besteht nicht.

10. Beendigung des Unterrichtsvertrages
Jede Kündigung durch den Kursteilnehmer bzw. seines gesetzlichen Vertreters oder durch die Malschule bedarf die Schriftform.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende des darauf- folgenden Monats. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang der Kündigung.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Schlüer in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Wichtige Gründe liegen für die Malschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung oder in einem Entgeltzahlungsverzug, der eine Höhe von mindestens zwei Zwölften des Jahresentgeltes entspricht.
Das Kündigungsbestätigung muss dem anderen Teil den Grund der außerordentlichen Kündigung unverzüglich schriftlich mitteilen. Die Anwendung des § 626 BGB (fristlose Kündigung aus wichtigsten Grund) ist für beide Vertragspartner ausgeschlossen)

11. Haftungsbeschränkung der Malschule
Die Malschule haftet nicht für Unfälle während des Unterrichts oder der Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu den Räumlichkeiten in E7,6. Es wird, soweit nicht vorhanden, der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen. Die Malschule haftet nicht für Diebstähle irgendwelcher Art.

12. Ferien und Feiertage
Wenn nicht anderes vereinbart, findet an gesetzlichen Feiertagen und in den offiziellen Schulferien des Landes Baden- Württemberg kein Unterricht statt. Die monatliche Zahlung der Beiträge bleibt davon unberührt.

13. Publikationen und Werbeaktionen
Der Kursteilnehmer übergibt der Malschule das Recht, die während des Unterrichts von ihm erbrachte Leistung in Form eines Gemäldes oder Bildes in eigenen Publikationen und Werbeaktionen uneingeschränkt und unentgeldlich zu verwenden. Das Urheberrecht bleibt beim Autor weiter bestehen.

14. Datenschutz
Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden nur für betriebsinterne Zwecke in der EDV gespeichert und gesichert. Eine Weitergabe an Dritten ist ausgeschlossen.

15. Nebenabreden
Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedienungen abweichenden Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie einvernehmlich und von der Geschäftsführung der Malschule ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mannheim.

17. Inkrafttreten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 21.06.2019 für alle Kursteilnehmer in Kraft.